Wassernebenzähler - Beantragung
Wassernebenzähler - Beantragung
Textblöcke ein-/ausklappenAntrag auf Genehmigung eines Wasser-Nebenzählers zur Messung von Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen (Gartenwasserzähler)
Leistungsbeschreibung
Sollte bei Ihnen der Einbau eines festinstallierten Nebenzählers nicht möglich sein, kann nur in Ausnahmefällen ein Aufschraubzähler genehmigt werden. Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem Steueramt in Verbindung.
Das Onlineverfahren kann nur für die Beantragung eines festinstallierten Nebenzählers genutzt werden.
Zuständige Stelle
Samtgemeinde Rehden, Frau Marion Bollhorst, T 05446 209-233
Voraussetzungen
Mitarbeitern der Samtgemeinde Rehden werde ich zwecks Überprüfung der Installation nach vorheriger Absprache Zutritt zu meinem Grundstück ermöglichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einem Zählerwechsel wird ein Foto vom alten Zähler mit dem Zählerstand benötigt.
Rechtsgrundlage
Hinweise / Besonderheiten
Das vom Nebenzähler erfasste Wasser darf nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden.
Bitte schützen Sie den Nebenzähler rechtzeitig und ausreichend vor Frost.